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Schäden nach Glasfaser Ausbau

Anlieger in Montabaur sauer: Schäden nach Glasfaserausbau nicht ausgebessert

 

Seit in der Verbandsgemeinde Montabaur der flächendeckende Ausbau des Glasfasernetzes begonnen hat, kommt es immer wieder zu Beschwerden von Anwohnern über den Zustand der Straßen und Gehwege nach Verlegen der Rohre und Kabel – ein Bild, das auch Einwohner anderer Städte und Dörfer kennen.

 

Die Baufirmen haben nicht den ursprünglichen Zustand wiederhergestellt, sondern die Fahrbahnen und Bürgersteige teilweise unfertig oder beschädigt hinterlassen, lautet der Vorwurf, der im Raum steht. Das Thema beschäftigte unlängst auch den Montabaurer Stadtrat. Dort wurde auf Antrag der FWG darüber diskutiert, inwieweit die Kommune einen Gewährleistungsanspruch hat und ob hierfür im Vorfeld Bürgschaften mit der Firma Glasfaser Montabaur vereinbart wurden.

 

Den Antrag können Sie hier nachlesen: Antrag Glasfaser

 

Kommentar:


Leider ist in dem Artikel nicht die Möglichkeit aufgezeigt, dass die FWG in dieser Stadtratsitzung einen Weg aufgezeigt hat, wie es doch eine Vereinbarung zwischen der ausführenden Firma und der Stadt hätte geben können. Der deutsche Gemeinde- und Städtebund empfiehlt sogar den Kommunen den Paragraph 68 TKG (Telekommunikationsgesetz) anzuwenden. Im Falle das die mangelhaft ausgeführten Arbeiten nicht oder unzureichend korrigiert werden, hätte die Möglichkeit bestanden, Regressansprüche zu stellen und somit finanzielle Folgen für die Stadt bzw ihrer Bürger fern zu halten.

 

Lesen Sie mehr dazu unter: https://www.rhein-zeitung.de/region/aus-den-lokalredaktionen/westerwaelder-zeitung_artikel,-anlieger-in-montabaur-sauer-schaeden-nach-glasfaserausbau-nicht-ausgebessert-_arid,2406677.html

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