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Info zu COVID-19 (Corona, SarS-Cov-2)

[Dieser Bereich wird ständig geupdatet. Aktuellste Informationen stehen oben. Bitte beachten]

Zur aktuellen Lage COVID-19, SarS-Cov-2 oder auch Corona vielleicht auch noch ein paar Worte:

 

Aktuelle bestätigte Coronafälle im Westerwaldkreis:


* Auswertung verzögert
** Am 19.03.2020 gab es keine neuen Ergebnisse. Aber 120 Testungen stehen noch aus.
*** Ab 05.05.2020 gibt es keine täglichen Meldungen mehr. Es werden nur noch Meldungen dienstags und freitags (2x die Woche) veröffentlicht.
**** Ab dem 28.07.2021 werden die Meldungen nur noch montags, mittwochs und freitags angegeben.


Seit dem 03.04.2020 werden die Genesenen separat angegeben, daher gibt es die prozentuale Darstellung erst ab dem 03.04.2020.

(Quelle: Gesundheitsamt Montabaur)
(statistische Aufbereitung der Zahlen weltweit: https://www.worldometers.info/coronavirus/)


 
[Update 02.07.2021]:
 
[Update 25.06.2021]: Impfstoff CureVac hat nur eine Wirksamkeit von 47%
 
[Update 17.06.2021]:
 
[Update 10.06.2021]: DIGITALER IMPFPASS
Wer stellt das digitale Zertifikat aus ?
Impfzentren, Hausärzte, Gesundheitsämter, Krankenhäuser und Apotheken sollen das digitale Zertifikat zum Start ausstellen.
Bekomme ich den digitalen Impfausweis in jeder Apotheke?
Zum Start werden wohl nur wenige Apotheken an dem Projekt teilnehmen. Das soll sich aber schrittweise ändern.
"Über das wohnortnahe Apothekennetz bringen wir den Impfnachweis am besten zu den Menschen", sagt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV).  Apotheken, die teilnehmen wollen, müssen sich auf dem Verbändeportal des DAV anmelden und dort registrieren.
Bundesbürger finden die teilnehmenden Apotheken dann ab 14. Juni auch auf " mein-apothekenmanager.de".
 
[Update 29.05.2021]:
 
 
[Update 12.05.2021]:
 
[Update 04.05.2021]:
 
[Update 23.04.2021]: Mit Blick auf das ab 24. April geänderte Infektionsschutz-Gesetz gelten ab Samstag auch im Westerwaldkreis diese nun bundeseinheitlichen Regelungen . Das bedeutet insbesondere, dass die Ausgangssperre angepasst wurde und nun von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgens gilt und die Testungen zum Teil Zugangsvoraussetzung für einige Dienstleistungen sind. Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes finden Sie hier.
 

[Update 20.04.2021]: Westerwaldkreis muss Allgemeinverfügung verlängern
Die ab 12. April gültige Allgemeinverfügung im Westerwaldkreis, die aufgrund der 100er-Inzidenz und der Vorgaben des Landes RLP zu erlassen war, wird verlängert. Sie ist auf der Startseite einsehbar.
Zur Erklärung: Nachdem die 7-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Westerwaldkreis an drei aufeinander folgenden Tagen um den 20. März auf über 100 gestiegen war, wurden auf Anordnung des Landes ergänzende Vorschriften zur 18. Corona-Bekämpfungsverordnung (18. CoBeLVO) erforderlich. Die ergänzenden Vorschriften wurden in einer Allgemeinverfügung zusammengefasst, die Landrat Schwickert mit Wirkung ab dem 25. März 2021, 0.00 Uhr, erlassen hatte.

Da die Inzidenz im Westerwaldkreis aktuell weiterhin über 100 liegt, besteht für den Kreis die Verpflichtung, in Ausführung der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz, die bisherige Allgemeinverfügung des Westerwaldkreises bis einschließlich 04. Mai zu verlängern.

[Update 10.04.2021]: Westerwaldkreis muss Allgemeinverfügung verlängern
Ab 12. April gilt im Westerwaldkreis eine neue Allgemeinverfügung, die aufgrund der 100er-Inzidenz und der Vorgaben des Landes RLP zu erlassen war. Einsehbar auf der Startseite. Zur Erklärung: Nachdem die 7-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Westerwaldkreis an drei aufeinander folgenden Tagen um den 20. März auf über 100 gestiegen war, wurden auf Anordnung des Landes ergänzende Vorschriften zur 18. Corona-Bekämpfungsverordnung (18. CoBeLVO) erforderlich. Die ergänzenden Vorschriften wurden in einer Allgemeinverfügung zusammengefasst, die Landrat Schwickert mit Wirkung ab dem 25. März 2021, 0.00 Uhr, erlassen hatte. Da die Inzidenz im Westerwaldkreis aktuell weiterhin über 100 liegt, besteht für den Kreis die Verpflichtung, in Ausführung der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz, die bisherige Allgemein-Verfügung des Westerwaldkreises bis einschließlich 20. April zu verlängern. Lediglich im Bereich „Angebote der Kinder- und Jugendarbeit“ gab es eine Anpassung: diese sind nur als Einzelangebote zulässig und der außerschulische Musik- und Kunstunterricht in Gruppen ist untersagt. Die übrigen Regelungen haben nach wie vor Bestand.

 

[Update 23.03.2021]:
Ab Mitternacht, 25. März 2021, gilt dann im gesamten Westerwaldkreis auch erstmals eine Ausgangssperre im Zeitraum von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr am Folgetag. Das eigene Haus oder die eigene Wohnung darf in diesem Zeitraum dann nur mit triftigem Grund verlassen werden, wie z.B. zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten, zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum oder zur Inanspruchnahme von akut notwendigen medizinischen oder veterinärmedizinischen Versorgungsleistungen. Auch der Besuch von Ehegattinnen und Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten, von Verwandten in gerader Linie, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich sind während der Ausgangssperre gestattet. Erlaubt ist ebenfalls die Begleitung und Versorgung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen und Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich des Ausführens (lediglich eine Person). Die Ausübung der Jagd zur Absenkung des Risikos einer Ausbreitung von Tierseuchen unter Beachtung des Hygienekonzepts „Jagd“ ist auch als Ausnahme zur Ausgangssperre geregelt.
 
 

Schutzmaßnahmen sollen Zahl der Neuinfektionen reduzieren

Nachdem die 7-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Westerwaldkreis an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 100 gestiegen ist, sind auf Anordnung des Landes ergänzende Vorschriften zur 18. Corona-Bekämpfungsverordnung (18. CoBeLVO) erforderlich. Die ergänzenden Vorschriften sind in einer Allgemeinverfügung zusammengefasst, die Landrat Schwickert mit Wirkung ab dem 25. März 2021, 0.00 Uhr, erlassen hat. Die Inhalte der Allgemeinverfügung wurde durch das Land als Anlage zur 18. CoBeLVO vorgeben.


Gewerbliche Einrichtungen müssen wieder schließen und auf „Terminshopping“ umstellen

Gewerbliche Einrichtungen müssen grundsätzlich wieder für den Kundenverkehr schließen, Außengastronomie - soweit bereits geöffnet - nun wieder geschlossen. Abhol-, Liefer- und Bringdienste gewerblicher Einrichtungen sind nach vorheriger Bestellung unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig. Auch zulässig ist das Öffnen für einzelne Kunden nach vorheriger Einzelterminvergabe unter bestimmten Auflagen. Von den Schließungen ausgenommen sind: Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte,  Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht,  Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser,  Tankstellen,  Banken und Sparkassen, Poststellen,  Reinigungen, Waschsalons,  Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen, Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte,  Großhandel, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und Gartenbaumärkte.

Keine körpernahen Dienstleistungen und kein Mannschafts- und Kontaktsport

Körpernahe Dienstleistungen müssen wieder schließen, wenn das Abstandsgebot der Landesverordnung nicht eingehalten werden kann, bspw. in Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing-Studios und ähnlichen Betrieben. Erlaubt sind Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen. Friseure dürfen geöffnet bleiben.

Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.

Keine Änderungen bei Schulen und Kindertagesstätten

Diese Allgemeinverfügung berührt nicht die aktuell geltende Situation in Kitas und Schulen, da der Westerwaldkreis hier die zu erwartenden Regelungen des Landes RLP abwarten wird.

Landrat Schwickert sieht keine Spielräume

Landrat Schwickert bedauert, dass die Westerwälderinnen und Westerwälder sich nunmehr wieder auf neue Regelungen einstellen müssen. „Aber wir haben leider keinerlei Spielräume. Die Vorgaben des Landes zwingen uns dazu, bei einer an drei Tagen hintereinander den Wert von 100 übersteigenden Inzidenz, die entsprechende Allgemeinverfügung zu erlassen“, so der Westerwälder Landrat. Schwickert appelliert an Bund und Land Maßnahmen zu finden, die den Menschen wieder Perspektiven bieten und aus dem Lockdown führen.

„Aber jetzt haben wir auch im Westerwaldkreis erst einmal die dritte Welle vor der Brust. Ich hoffe, dass wir diese auch wieder wie die ersten beiden Wellen einigermaßen glimpflich meistern.“ Dazu wiederholt der Landrat nochmals seine eindringliche Bitte: „Es ist für alle mühsam und viele können es nicht mehr hören, aber zum Selbstschutz und zum Schutz anderer und damit zur Eindämmung der Pandemie müssen wir uns solidarisch an die geltenden Regeln halten.“

Die neue Allgemeinverfügung tritt am 25. März 2021 in Kraft und gilt zunächst bis 11. April 2021.

 
[Update 22.03.2021]:
 
[Update 16.03.2021]: Allgemeinverfügung des Westerwaldkreises zur Anordnung von zusätzlichen Schutzmaßahmen

Nachdem die Inzidenz-Zahlen sowohl in Rheinland-Pfalz als auch im Kreis stabil über der Marke 50 sind, hat der Westerwaldkreis nach der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung eine Allgemeinverfügung zu erlassen. Sie wird morgen in der Westerwälder Zeitung veröffentlicht und gilt ab Mittwoch 0:00 Uhr vorläufig bis 28. März. Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.

Die Änderungen im Überblick:

  • Der Einzelhandel ist grundsätzlich geschlossen. Ausgenommen sind: Geschäfte für Lebensmittel und Getränke, Drogerien, Babyfachmärkte, Wochenmärkte (soweit Angebot dem zulässigen Einzelhandelssortiment entspricht), Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Tankstellen, Banken, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Buchhandlungen, Baumärkte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Großhandel, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetreibe, Gartenbaumärkte.

    Für die übrigen gewerblichen Einrichtungen gilt: Terminshopping mit einem Kunden oder einer Kundin pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche.

  • Amateur- und Freizeitsport ist in Einzelsportarten nur im Freien mit max. 5 Personen aus 2 Hausständen erlaubt. Das Abstandsgebot gilt während der gesamten sportlichen Betätigung. Training im Amateur- und Freizeitsport kann nur in Gruppen bis 20 Kindern bis 14 Jahren plus Trainer im Außenbereich stattfinden. Das Abstandsgebot gilt während des gesamten Trainings.
  • Probe-/Auftrittsbetrieb in der Breiten- und Laienkultur ist untersagt.
 
[Update 07.03.2021]: Das Gesundheitsamt hat sich dazu entschieden, in einem ersten Schritt ab kommenden Montag, 08. März, Schnelltests auf Termin anzubieten. Um den Aufbau weiterer Kapazitäten im gesamten Westerwaldkreis zu unterstützen, wird das Gesundheitsamt im Rahmen seiner Kapazitäten kurzfristig Schnelltestungen in Montabaur ermöglichen. Dies wird nach vorheriger Online-Terminvereinbarung über die Internetseite des Kreises täglich, montags bis freitags, zwei Stunden möglich sein. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, registrieren Sie sich bitte hier: Online-Terminvereinbarung Schnelltest .
Weitere Teststellen im Westerwaldkreis finden Sie in der Übersicht des Landes: Teststellen in Rheinland-Pfalz .
 
[Update 04.03.2021]: Lockerungen ab dem 08.03.2021. Abhängig von der Inzidenzzahl, teilweise Landesweit, teilweise lokal. Eine Übersicht:
 
[Update 01.03.2021]:
 
[Update 11.02.2021]: Lockdown wird verlängert bis 7. März.
Frisöre dürfen ab 1. März öffnen.
Für Schulen gibt es keine einheitliche länderübergreifend Regelung.
Weitere Öffnungen erst ab einer stabilen Inzident von unter 35.
 
 
[Update 23.02.2021]: Ab 17. Februar finden im Landesimpfzentrum Westerwaldkreis in Hachenburg wieder Erst-Impfungen statt, zunächst werden die ab dem 27. Januar verschobenen Erst-Impfungen nachgeholt. Termine können weiter unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 / 5758100 (Montags bis Freitags von 7 bis 23 Uhr, am Wochenende von 8 bis 18 Uhr) oder online über die Internetseite www.impftermin.rlp.de vereinbart werden.
[Update 04.02.2021]: Vor drei Tagen wurden dem Gesundheitsamt die ersten 2 Fälle von Varianten bzw. Mutationen des Coronavirus im Westerwaldkreis bekannt. Diese Entwicklung setzt sich nun leider fort: Aktuell sind weitere 7 Fälle im Westerwaldkreis nachgewiesen (alle britische Variante B 1.1.7), allem Anschein nach vollkommen unabhängig von den bisher betroffenen Personen.

 

[Update 30.01.2021]: Wie den Medien zu entnehmen war, finden aktuell keine Erst-Impfungen statt, sodass sich die Zahl der „Geimpften im Westerwaldkreis“ bis Mitte Februar nicht weiter erhöhen wird. Wie das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium letzte Woche in einer Pressemeldung mitteilte, mussten aufgrund der eingeschränkten Liefermengen die Ersttermine für Impfungen in den Impfzentren ab 27. Januar verschoben werden.

Deshalb finden ab dem 28. Januar auch im Landesimpfzentrum Westerwaldkreis in Hachenburg ausschließlich die Zweit-Impfungen der bisher 3.043 erst-geimpften Westerwälderinnen und Westerwälder statt.

 
[Update 29.01.2021]: AstraZeneca Impfstoff zugelassen! OHNE Altersobergenze. Allerdings in Deutschland empfiehlt die ständige Impfkommision nur Erwachsene unter 65 Jahren zu impfen.
 

[Update 25.01.2021]:

[Update 20.01.2021]:

[Update 10.01.2021]:

[Update 09.01.2021]:

[Update 07.01.2021]: +++ Erste Impfungen am 07. und 08. Januar +++

Im Landesimpfzentrum Westerwaldkreis in Hachenburg wurde am 7. und 8. Januar mit dem Impfen begonnen.

Wie bekomme ich einen Termin zum Impfen?

Eine Impfung ist NUR NACH VORHERIGER TERMINVERGABE möglich.

Bitte rufen Sie dafür die kostenlose Telefonnummer 0 8 0 0 / 5 7 5 8 1 0 0 an (Montags bis Freitags von 7 bis 23 Uhr, am Wochenende von 8 bis 18 Uhr)

Außerdem können Sie online über die Internetseite www.impftermin.rlp.de Impftermine vereinbaren. Bei der Online-Terminvergabe ist eine Vereinbarung für mehrere Personen (Ehepartner, Nachbarn, Angehörige, etc.) nicht möglich.

Sie erhalten dann per Post oder per E-Mail ihre Legitimation und weitere Informationen. Im Impfzentrum ist diese Legitimation dann bei der Anmeldung vorzulegen. Auch der zweite Impftermin wird direkt vergeben. Ohne vorherige Terminvergabe wird kein Zutritt zum Impfzentrum gewährt.

+++WICHTIG+++

OHNE TERMINVERGABE KEIN EINLASS !

IM IMPFZENTRUM GILT MASKENPFLICHT !

Eine Terminvergabe erfolgt NICHT über das Impfzentrum und auch NICHT über das Kreisgesundheitsamt.

Welche Personen werden in der ersten Runde geimpft?

Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
Medizinisches Personal außerhalb von Pflegeeinrichtungen und der ambulanten Pflege mit sehr hohem Expositionsrisiko,
Personal in Impfzentren.

+++WICHTIG+++

Fu?r die Impfung der Personengruppen, die nicht mehr mobil sind oder nicht selbstständig in ein Impfzentrum kommen ko?nnen, soll es als Erga?nzung der Impfzentren mobile Impfteams geben. Sie werden zum Beispiel Gemeinschaftseinrichtungen wie Pflegeeinrichtungen aufsuchen.

Wie ist der Ablauf des Impfvorgangs im Impfzentrum?

Nachdem ein Termin telefonisch bei der landesweiten Terminvergabestelle erteilt wurde, erhalten Sie ihre Legitimation und weitere Informationen per Post. Im Impfzentrum ist diese Legitimation dann bei der Anmeldung vorzulegen. Im Wartebereich erfolgt eine Aufklärung über die Impfung und mögliche Risiken durch Info-Bildschirme und einen Arzt. Im Anschluss erhalten Sie ihre Impfung. Nach der Impfung werden Sie für einen kurzen Zeitraum noch von medizinischem Personal beaufsichtigt. Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie ihre Dokumentation und können das Impfzentrum wieder verlassen. Für Zwischenfälle stehen Ärzte und medizinisches Personal jederzeit zur Verfügung.

Dauer insgesamt: ca. 1 Stunde

Anreise mit dem Pkw: wo kann ich parken?

Direkt am Impfzentrum sind ausreichend Parkplätze. Bitte folgen Sie der Beschilderung „Impfzentrum“. Die Adresse lautet: Am Schwimmbad 2, 57627 Hachenburg.

Das Impfzentrum ist barrierefrei erreichbar. Vom Parkplatz aus sind es etwa 200 Meter Fußweg bis zum Eingang. Im Impfzentrum gibt es ausreichend Sitzplätze.

Kann ich das Impfzentrum mit dem Bus erreichen?

Die nächstgelegene Haltestelle zum Impfzentrum heißt:

„Krankenhaus Hachenburg“ (200 Meter Fußweg):

Linie 408: Borod – Hattert – Krankenhaus Hachenburg (nur 3 mal täglich)

„Hotel Hormann“  Hachenburg (350 Meter Fußweg)

Linie 430: Steinebach – Hachenburg und zurück

Linie 433: Hachenburg – Alpenrod – Dreifelden und zurück

„Markt Hachenburg“ (ca. 900 Meter Fußweg):

Linie 115: Montabaur – Selters – Hachenburg

Linie 160(A): Marienrachdorf – Selters – Hachenburg

Linie 270: Neunkhausen – Luckenbach – Hachenburg

Linie 411: Stein-Wingert – Hachenburg und zurück

Linie 412: Gehlert – Hachenburg

Linie 415: Herschbach – Wahlrod - Hattert – Hachenburg

Linie 430: Steinebach – Hachenburg und zurück

Linie 431: Selters – Hachenburg

Linie 433: Hachenburg – Alpenrod – Dreifelden und zurück

Was passiert, wenn ich meinen Impftermin NICHT wahrnehmen kann?

Eine Terminverschiebung ist NICHT MÖGLICH. Wenn Sie den zugeteilten Termin nicht wahrnehmen können bzw. verhindert sind, müssen Sie über die Terminvergabestelle einen NEUEN Termin vereinbaren.

Wann kann mein Hausarzt impfen?

Zunächst wird die Impfung nur über die zentralen Impfzentren durchgeführt. In jedem Landkreis steht in der Regel ein Impfzentrum zur Verfügung. Wenn genügend Impfstoff zur Verfügung steht, werden auch die niedergelassenen Ärzte Impfungen anbieten können.

Weitere Informationen

Zur Corona-Schutzimpfung in Rheinland-Pfalz: www.impftermin.rlp.de

Zu den Impfstofftypen, Impfstoffzulassung, nationalen Impfstrategie: www.zusammengegencorona.de

[Update 06.01.2021]: Moderna Impfstoff von EMA (bedingt) zugelassen!
 
[Update 05.01.2021]:
 
[Update 27.12.2020]: Offizieller Start der Impfung des BioNTech/Pfizer Impfstoffes in Europa inkl. Deutschland. 9750 Impfdosen werden für jedes Bundesland bereitgestellt.
 
[Update 21.12.2020]: BioNTech/Pfizer Impfstoff von EMA (bedingt) zugelassen! (bedingt = 1 Jahr gültig und an Bedingungen geknüpft)
 
 
[Update 18.12.2020]: So werden die Impfungen gegen Corona organisiert: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/impfzentren-in-rheinland-pfalz-100.html
 
 
[Update 15.12.2020]: 14. CoBelVO tritt ab 16.12.2020 in Kraft. Die Vierzehnte Corona Bekämpfungsverordnung Rheinland Pfalz (14. CoBeLVO) wurde am den Sonntag 13.12.2020 verkündet und tritt am 16.12.2020 in Kraft. Die derzeit geltende 13. CoBeLVO tritt mit Ablauf heute außer Kraft. Hier --> Verordnungstext und --> Begründung.
 
++++EMA: Entscheidung über Zulassung von Impfstoff am 21.12.++++

Der Corona-Impfstoff der Unternehmen Pfizer und Biontech könnte bereits vor Weihnachten auch in der EU zugelassen werden. Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA will dafür den Weg freimachen. Bereits am 21. Dezember werde sie ihr Gutachten über die Zulassung des Impfstoffes der Pharmaunternehmen aus den USA und Mainz vorlegen

 
[Update 13.12.2020]+++++ LOCKDOWN AB MITTWOCH 16.12.2020 +++++
 
Ein Überblick:
 
  • private Zusammenkünfte Obergrenze maximal fünf Personen aus zwei Hausständen (Kinder unter 14 ausgenommen)
  • Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester in diesem Jahr generell verboten
  • deutliche Kontakteinschränkungen an Schulen und Kitas, Notfallbetreuung und Distanzlernen soll angeboten werden
  • Einzelhandel wird vom 16. Dezember bis 10. Januar geschlossen (Ausnahmen sind der Lebensmittelhandel und andere Bereiche des täglichen Bedarfs: auch Getränkemärkte, Reformhäuser und Apotheken, und ähnliche, aber auch Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen)
  • Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios und Massagepraxen müssen schließen
  • Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt
  • Arbeitgeber sollen Home-Office ermöglichen
  • Gottesdienste nur zulässig beim Mindestabstand
  • Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sollen besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden
 
[Update 08.12.2020]: Nach der Notfallzulassung des Impfstoffes von Bionetch/Pfitzer vor einer Woche, beginnt Großbritanien heute mit dem Massenimpfungen. ( https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-grossbritannien-impfungen-johnson-100.html)
 
 

[Update 01.12.2020]: Impfzentrum im Westerwaldkreis

Das Land Rheinland-Pfalz ist mit der Bitte an die Kreise herangetreten, bis Mitte Dezember regionale Impfzentren in den Landkreisen einzurichten. Grundlage für die Impfzentren ist die zwischen Bund und Ländern abgestimmte Impfstrategie. Demnach sollen in Rheinland-Pfalz insgesamt 36 Impfzentren (jeweils ein Zentrum in jedem Landkreis bzw. in jeder kreisfreien Stadt) eingerichtet werden.

Anhand eines Anforderungskataloges des Landes wurde als geeigneter Standort das Gebäude der ehemaligen Graf-Heinrich-Realschule in Hachenburg (Corona-Praxis) durch den Westerwaldkreis ausgemacht und wird aktuell entsprechend der Vorgaben des Landes für den Betrieb vorbereitet. Es ist die Aufgabe des Kreises in der entsprechenden Räumlichkeit die organisatorischen, technischen und verwaltungsrelevanten Voraussetzungen zum Betrieb eines solchen Impfzentrums zu schaffen.

Alle darüber hinaus gehenden Details werden seitens des Landes Rheinland-Pfalz bzw. der von ihr beauftragten Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz vorgegeben und können dort erfragt werden.

 

[Update 26.11.2020]:

[Update 20.11.2020]: Westerwaldkreis trifft Vorbereitungen für ein Impfzentrum
Bis Ende des Jahres soll es in ganz Rheinland-Pfalz 36 Zentren für Corona-Impfungen geben. Auch der Westerwaldkreis trifft entsprechende Vorbereitungen und ist sowohl räumlich als auch organisatorisch in der Lage, ein Impfzentrum einzurichten. „Wir sind dabei, eine Gesamtkonzeption zu entwickeln, die uns in die Situation versetzt, ein Impfzentrum im Kreisgebiet vorzuhalten, dass den Anforderungen von Bund und Land entspricht,“ so Landrat Achim Schwickert.

 
[Update 10.11.2020]: Kampf gegen Coronavirus: EU sichert sich Biontech-Impfstoff.  Deutschland möchte bis zu 100 Millionen Dosen erhalten und hat ca. 19% Bevölkerungsanteil in Europa. ( https://www.sueddeutsche.de/wissen/wissenschaft-kampf-gegen-coronavirus-eu-sichert-sich-biontech-impfstoff-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-201110-99-275948)
 
[Update 09.11.2020]: Biontech aus Mainz und Pfizer wollen Zulassung für Coronavirus-Impfstoff beantragen. Studiendaten zeigten, dass er einen rund 90-prozentigen Schutz vor Covid19 biete.
 
[Update 04.11.2020]: Aufhebung der Allgemeinverfügung des Westerwaldkreises vom 26.10.2020
Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz hat die Zwölfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO) vom 30. Oktober 2020 erlassen. In dieser Rechtsverordnung sind nunmehr alle Regelungen der Allgemeinverfügung des Westerwaldkreises vom 26. Oktober 2020 zur Anordnung von weiteren notwendigen Schutzmaßnahmen aufgrund des vermehrten Aufkommens von Infektionen mit SARSCoV-2 („Coronavirus“) im Landkreis in geänderter Form ersetzt worden, so dass die Allgemeinverfügung vom 26. Oktober 2020 zurückzunehmen ist.
 
[Update 03.11.2020]: Gastro-Betriebe in Montabaur. Gemeinsam eggen Corona:
 
[Update 01.11.2020]: Auslegungshilfe für die 12. Corona Verordnung: images/dokumente/Auslegungshilfe_zur_12._CoBeLVO_ab_02112020_Stand30.10.pdf
 
[Update 28.10.2020]: Wie die Bundesregierung zusammen mit den Länderchefs beschlossen hat, gelten ab Montag, den 2. November wieder zahlreiche Einschränkungen. Hier ein Überblick:
 
[Update 26.10.2020]:
Westerwaldkreis erlässt Allgemeinverfügung - Informationen des Landrates
 

Wie schon angekündigt wird es – wie bereits in unseren Nachbarkreisen Altenkirchen und Neuwied - auch für den Westerwaldkreis weitere einschränkende Maßnahmen aufgrund der rasant gestiegenen Infektionszahlen geben.

Dazu hat sich die Corona-Task-Force aus Land und Kreis einvernehmlich entschlossen. Diese Maßnahmen werden im Rahmen einer Allgemeinverfügung festgelegt und am morgigen Dienstag öffentlich bekannt gemacht. Sie gelten dann vorerst bis zum 11.November 2020.

Zur Begründung der nun veranlassten Maßnahmen kann ich Folgendes erklären: Das Zurückfahren der Kontakte, wie wir es mit den nun vorgesehenen Einschränkungen vorgeben, hilft nicht nur dabei, die Ausbreitung des Virus einzudämmen, sondern wird – wenn sich alle daran halten – hoffentlich auch dazu führen, dass das Gesundheitsamtes weiterhin die sehr sinnvolle Kontaktnachverfolgung noch gewährleisten kann. Zudem führt eine Einschränkung der Kontakte im Idealfall auch zu einer Reduzierung der Quarantäneanordnungen – denn wo kein Kontakt mit einem Infizierten stattgefunden hat, muss auch niemand in Quarantäne. Ziel ist es, eine Verlangsamung des Infektionsgeschehens zu erreichen. Wir haben versucht, zielgerichtete Maßnahmen zu finden, die den Alltag in wichtigen Bereichen auch weiterhin möglich machen.

Die Maßnahmen im Einzelnen speziell für den Westerwaldkreis – in diesen Punkten abweichend von der 11. CoBeLVO:

  1. Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 100 gleichzeitig anwesenden Personen sind unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.
  2. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit bis zu 75 gleichzeitig anwesenden Personen – unabhängig von einer festen Sitzplatzzuweisung – unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.
  3. Das gemeinsame sportliche Training ist nur mit bis zu 30 Personen auf Sportanlagen im Freien bei festen Kleingruppen zulässig. ZuschauerInnen sind bei Wettkampf und Training nicht zugelassen. Die Durchführung von Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport im Training ist nicht zulässig. Duschen und Umkleidekabinen sind unter Beachtung der Abstandsregeln zu nutzen.
  4. Das gemeinsame sportliche Training ist nur mit bis zu 5 Personen auf Sportanlagen im Innenbereich (Hallen etc.) bei festen Kleingruppen zulässig. ZuschauerInnen sind bei Wettkampf und Training nicht zugelassen. Die Durchführung von Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport im Training ist nicht zulässig. Duschen und Umkleidekabinen sind unter Beachtung der Abstandsregeln zu nutzen. Ferner wird die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 20 qm begrenzt.
  5. Alle übrigen Regelungen der 11. CoBeLVO in der jeweils geltenden Fassung bleiben unberührt.
  6. Die in der Allgemeinverfügung geltenden Regelungen treten am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft, die wahrscheinlich am 27.10.2020 in der Westerwälder Zeitung erfolgt, und sind zunächst befristet bis 11. November 2020.

Die derzeitige Analyse des Infektionsgeschehens in unserem Kreis legt die Vermutung nahe, dass circa 70 % der Infektionen ihren Ursprung im privaten Bereich haben (private Feierlichkeiten, private Zusammenkünfte, Familie, etc.). Allerdings ist darüber hinaus inzwischen auch ein diffuses Auftauchen von Infektionen zu verzeichnen, wo die Indexpatienten bzw. Ursprungsquellen nicht mehr ausfindig zu machen sind. Das Durchschnittsalter der Neuinfizierten liegt derzeit bei 37,4 Jahren.

Zum jetzigen Zeitpunkt arbeitet mein Gesundheitsamt – wie Sie sich wahrscheinlich vorstellen können – mit Hochdruck an allen Fronten. Und derzeit können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit Unterstützung der restlichen Verwaltung aus allen Bereichen, diese Aufgabe auch noch stemmen. Wie sich diese Situation darstellt, sollte sich das Infektionsgeschehen weiterhin so massiv entwickeln, kann zum aktuellen Zeitpunkt sicher niemand sagen.

Auf eines sollten wir uns aber schon jetzt einstellen: Wenn die Zahlen weiter in diesem Tempo steigen, werden - nicht nur im Westerwaldkreis, sondern landes- und bundesweit – alle bisher ergangenen einschränkenden Maßnahmen von den Entscheidungsträgern auch noch weiter verschärft werden müssen.

(Die Info kann hier abgerufen werden)
 
[Update 25.10.2020]: WARNSTUFE ROT ERREICHT, Inzidenzwert bei 61,9 (!!)
 
[Update 16.10.2020]
 
[Update 13.10.2020]
 
[Update 11.10.2020]
 
[Update 21.09.2020]
 
[Update 13.09.2020]
 
[Update 12.09.2020]
 
[Update 11.09.2020]
 
[Update 28.08.2020]
 
 
[Update 12.08.2020]: Infos zum Schulstart am 17.08.2020 in Rheinland-Pfalz: http://fwg-montabaur.de/pages/topics/schulstart-in-rheinland-pfalz.php
 
[Update 14.07.2020]: Ab dem 15. Juli gibt es weitere Lockerungen:
 
[Update 19.06.2020]: Ab dem 14. Juni gibt es weitere Lockerungen:
 
[Update 15.06.2020]: Ab heute gibt es die "Corona App" zum Download. Die Corona-Warn-App hilft uns festzustellen, ob wir in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können wir Infektionsketten schneller unterbrechen. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig.

Download der App:   

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app/unterstuetzt-uns-im-kampf-gegen-corona-1754756
 
[Update 15.06.2020]: Ab heute hat die Bundesregierung die Reisewarnung für mehrere europäische Länder beendet. Doch unter den Ländern gibt es Abstufungen. So sind Reisen nach Großbritannien, Irland und Malta noch nicht vom Warnhinweis befreit, da hier bei Rückkehr nachwievor 14 Tage Quarantäne verhängt wird.
 
Nach drei Monaten also hat die Bundesregierung die weltweite Reisewarnung für Touristen teilweise aufgehoben.
Seit Montag um Mitternacht warnt das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite nicht mehr vor Reisen in 27 europäische Länder. Dazu zählen Haupturlaubsländer der Deutschen wie Italien, Österreich, Griechenland, Frankreich und Kroatien. Gleichzeitig fielen die letzten Kontrollen an den deutschen Grenzen zu den Nachbarländern.
 
 

[Update 05.06.2020]: Konjunktur-Paket ab 01. Juli:

[Update 04.06.2020]:

[Update 03.06.2020]: Ab 10. Juni gibt es weitere Lockerungen in Rheinland-Pfalz. Eine Übersicht:




[Update 25.05.2020]: Übersicht über Corona Lockerungen übersichtlich dargestellt:

[Update 19.05.2020]:

[Update 14.05.2020]:

[Update 13.05.2020]:

[Update 12.05.2020]: Ab morgen 13. Mai gilt:

[Update 11.05.2020]: Ab 18. Mai entfallen Anlieferbeschränkungen an den Deponien: Die Deponien in Meudt und in Rennerod sind für Haushaltkunden aus dem Westerwaldkreis zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten geöffnet. Vormalige Anlieferbeschränkungen zu Abfallart und Abfallmenge entfallen ab 18. Mai. Auch die Erfordernis zur Terminvereinbarung für gewerbliche Anlieferung entfällt. Für die Kassenvorgänge wird um eine EC-Zahlung gebeten. Mobile Sammlungen von Sonderabfällen werden ab dem 18. Mai wieder zu den im Abfallkalender angegebenen Terminen durchgeführt. Auch die Sonderabfallannahmestelle in Moschheim ist ab 18. Mai von Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr für Haushaltskunden aus dem Westerwaldkreis geöffnet. Alle tonnengebundenen Straßenabfuhren (Restabfall, Bioabfall, Leichtverpackungen/gelbe Säcke, Altpapier) finden wie gewohnt zu den Regelentsorgungsterminen statt.
 
[Update 09.05.2020]: FÜR VEREINE:  In der sechsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 08. Mai steht auf Seite 3:
 
Der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport und im nicht von Absatz 7 erfassten Leistungssport ist zulässig, soweit die Ausübung im Freien unter Einhaltung
des Kontaktverbots und des Mindestabstands nach § 5 Abs. 1 erfolgt und Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden. Zu diesem Zweck ist die Nutzung von Einrichtungen und Anlagen im Freien nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 mit Ausnahme der Schwimm- und Spaßbäder zulässig, soweit die gebotenen Hygienemaßnahmen eingehalten werden und der Träger der Einrichtung oder Anlage einer Öffnung ausdrücklich zugestimmt hat. Absatz 7 Satz 3 Nr. 1 bis 3 gilt entsprechend.
 
 
Der Fußballverband Rheinland und der DFB haben für den Fußball einige Maßnahmen ausgearbeitet, die wir hier auch gerne verlinken:
 
 
Die Maßnahmen aus "zurück auf den Platz" sind sicherlich auf viele andere Sportarten IM FREIEN übertragbar.
 

[Update 06.05.2020]: Maßnahmen nach Pressekonferenz Malu Dreyer nach der Konfererenz mit Bundeskanzlerin Merkel und den anderen MInisterpräsidenten:

  • Kontaktbeschräkungen werden bis zum 5. Juni verlängert. Allerdings dürfen Angehörige aus zwei Haushalten nun gemeinsam auftreten.
  • Ab Montag 11. Mai werden Musseen, Gedenkstätten wieder öffnen
  • Ab Mittwoch 13. Mai, darf die Außen und Innengastronomie öffnen
  • Auch dürfen alle körpernahe Dienstleistungen wieder öffnen
  • Vereine für Breitensport dürfen wieder Aktivitäten im Freien ausüben (keine Wettkämpfe)
  • Fahrschulen und Solarien, Fahrgastschiffahrt dürfen auch wieder öffnen.
  • Ab 18. Mai dürfen auch Hotels wieder öffnen
  • Messen, Wellness etc. bleibt noch geschlossen
  • ( https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/gastronomie-in-rheinland-pfalz-kann-ab-13-mai-oeffnen-1/)

[Update 05.05.2020]: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen der Corona-Zahlen im Westerwaldkreis stellen wir das Verfahren der statistischen Tagesmeldung um: Bis auf Weiteres erhalten Sie zweimal pro Woche – dienstags und freitags – auf der Homepage des Westerwaldkreises und bei der FWG in Form von Diagrammen die aktuellen Zahlen.

[Update 03.05.2020]: Ab Morgen können Vereine Soforthilfe beantragen. Das Land unterstützt unsere Vereine in Rheinland-Pfalz, die unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie leiden. Die Landesregierung stellt einen Schutzschild in Höhe von 10 Millionen Euro bereit: Soforthilfe in Form von Zuschüssen bis zu 12.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Mehr Info dazu unter:  http://www.wir-tun-was.de/

[Update 30.04.2020]: Nach der Pressekonferenz von Malu Dreyer vom heuten Tag gibt es folgendes zusammenfassend zu sagen:

  • Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen
  • Öffnung der Kirchen ab dem 03. Mai
  • Öffnung der Spielplätze (Komunenabhängig) ab dem 03. Mai
  • Öffnung der Frisöre ab dem 04. Mai
  • Am 06. Mai wird nochmal besprochen über: KiTa, Schule, Sport, Definition Großveranstaltung, Gastronomie, Kultureinrichtungen
  • Ab 11.05. können auch Museen in RLP wieder öffnen

[Update 29.04.2020]: Schutzschild für gemeinnützige Vereine und Organisationen in Höhe von 10 Millionen Euro Mehr dazu hier: https://wir-tun-was.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/wir-bauen-einen-schutzschild-fuer-gemeinnuetzige-vereine-und-organisationen-in-hoehe-von-10-millionen-e-2/

[Update 28.04.2020]:

Leistungsumfang des WAB ab dem 04. Mai

    • Alle tonnengebundenen Straßenabfuhren (Restabfall, Bioabfall, Leichtverpackungen/gelbe Säcke, Altpapier) finden wie gewohnt zu den Regelentsorgungsterminen
    • Bis einschließlich Freitag, 8. Mai, bleiben die Straßenabfuhren von Sperrabfall und Grünabfall eingestellt. Es wird hierfür keine Nachholtermine geben. Die vom Leistungsausfall betroffenen Haushalte haben an dem für sie im Jahr 2020 zweiten Abholtermin die doppelte Regelentsorgungsmenge frei.
    • Ab Montag, 11. Mai, finden die Straßenabfuhren von Sperrabfall und Grünabfall zu den im Abfallkalender angegebenen Terminen wieder statt.
    • Die mobilen Sammlungen von Sonderabfällen bleiben bis auf Weiteres eingestellt.
    • Die Deponien in Meudt und in Rennerod werden für Haushaltkunden aus dem Westerwaldkreis beschränkt für Anlieferungen von Sperrabfall und Grünabfall geöffnet.
    • Die Verwaltung in Moschheim sowie die Sonderabfallannahmestelle in Moschheim kann bis auf Weiteres nur in dringenden Fällen nach telefonischer Voranmeldung aufgesucht werden.

    (Quelle: https://www.westerwaldkreis.de/files/wwk/img/aktuelles/Dateien%20Pressemeldung/2020%20Dateien,%20PMs%20Coronavirus/20200428_PM_WAB_Leistungsumfang_ab04Mai.pdf)

[Update 27.04.2020]: Ab heute giklt die Maskenpflicht: „Bei Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und der hierzu gehörenden Einrichtungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung
zu tragen. Abweichend [...] gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht für folgende Personen:
1. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres
2. Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist durch ärztliche Bescheinigung nachzu-weisen.
Die Beförderung von Schülerinnen und Schülern gemäß § 69 des Schulge-setzes (SchulG) darf nicht mit der Begründung verweigert werden, dass diese keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.“ (Quelle: https://www.westerwaldkreis.de/files/wwk/img/aktuelles/Dateien%20Pressemeldung/2020%20Dateien,%20PMs%20Coronavirus/2.LVO_zur_AEnderung_der_4._Corona-Verordnung_Maskenpflicht.pdf)

[Update 26.04.2020]: Erneut keine Neuinfektionen zum gestrigen Tag.

[Update 25.04.2020]: Wie hoch sind die Strafen bei Missachtung der Maskenpflicht ab Montag? In Rheinland-Pfalz wurden folgende Bußgelder bislang festgelegt: 10 Euro (Einzelpersonen), 250 Euro (Ladenbesitzer)  (Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/coronavirus-maskenpflicht-strafen-bussgeld-100.html)

[Update 23.04.2020]: Schulstart in Rheinland-Pfalz: An erster Stelle der Schulöffnung steht der Gesundheitsschutz. Die Landesregierung unterstützt die Schulträger mit Desinfektionsmitteln, Hygieneplan und einem Startpaket für ‘Gute Hygiene zum Schulstart‘. Alle Kinder und Jugendliche bekommen zum Schulstart eine Mund-Nasen-Maske. (Quelle: https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/News/detail/landesregierung-und-kommunale-spitzenverbaende-hand-in-hand-gemeinsame-verantwortung-fuer-einen-siche-1)

[Update 22.04.2020]: Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz ab kommenden Montag. Beim ÖPNV und beim Einkaufen. Die Pressekonferenz zum Nachschauen:

[Update 21.04.2020]: Leider erhielt das Kreisgesundheitsamt die Mitteilung, dass eine mit dem Coronavirus infizierte 88-jährige Frau und ein infizierter 89-jähriger Mann aus dem Seniorenheim in Ransbach-Baumbach verstorben sind. Damit erhöht sich die Zahl der Todesfälle im Westerwaldkreis auf 20, von denen 13 Todesfälle Bewohner des Seniorenheims in Ransbach-Baumbach waren. Dabei ist zu beachten, dass das Durchschittsalter der Verstorbenen im Westerwaldkreis derzeit bei 85,9 Jahren liegt.

[Update 20.04.2020]: ERNEUT KEINE NEUINFEKTIONEN!!!!

[Update 19.04.2020]: ERSTER TAG OHNE NEUINFEKTIONEN!!!!

Notfall Kinderzuschlag - Der Notfall-Kinderzuschlag ist für Familien mit Kindern interessant, die wegen der Corona-Krise finanzielle Einbußen haben, zum Beispiel durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit. Die Anträge können unkompliziert online gestellt werden. Mehr Infos unter: www.familienkasse.de Dort gibts es auch den "KiZ-Lotsen". Mit diesem interaktiven Video Format lässt sich ermitteln, ob ein Anspruch besteht.

[Update 18.04.2020]: Auslegungshilfe zur 4. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 17. April 2020: Wer hat auf? Wer hat geschlossen? Hier eine Übersicht: https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/Auslegungshilfe_zur_4._Corona-Bekaempfungsverordnung.pdf

[Update 17.04.2020]: Vom Kreisgesundheitsamt:

Leider sind seit gestern vier weitere Bewohner einer Pflege-Einrichtung in Ransbach-Baumbach verstorben. Es handelt sich um vier Frauen, 80-Jährig, 86-Jährig und zwei 91-Jährige. Von den neuen 14 positiven Fällen am heutigen Freitag sind 9 Bewohner und 4 Mitarbeiter der Pflege-Einrichtung in Ransbach-Baumbach betroffen.
Der starke Anstieg der Todesfälle steht im Zusammenhang mit Corona-Ausbrüchen in zwei Pflegeeinrichtungen für Senioren in Ransbach-Baumbach und Marienrachdorf (die Lokalpresse berichtete bereits ausführlich). In der Senioren-WG in Marienrachdorf sind bisher leider 3 Todesfälle zu beklagen, in der Pflegeeinrichtung in Ransbach-Baumbach inzwischen leider 9.
Da das Kreisgesundheitsamt hier sofort alle Bewohner abgestrichen hat, konnten die Todesfälle eindeutig einer Covid-19-Erkrankung zugeordnet werden. Wären weniger Abstriche gemacht worden, wäre wahrscheinlich in manchen Fällen von einer anderen Todesursache ausgegangen worden.
Trotz maximaler Anstrengungen, was Pflege, Behandlung als auch Hygienemaßnahmen angeht, liegt die Todesrate bei sehr betagten Menschen immer noch bei etwa einem Drittel, so dass die Todeszahlen an sich nicht unerwartet sind. Es ist dennoch für alle Beteiligten sehr schwer zu verkraften, dass so viele Menschen trotz intensiver Bemühungen versterben.

 

[Update 16.04.2020]: Ausschnitte der Pressekonferenz von Angela Merkel zum Thema "Corona Lockerungen" zum nachschauen:

[Update 15.04.2020]: Nach der Absprache der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Merkel gibt es folgende Maßnahmen:

  • 1.) Kontaktbeschränkung bleibt bestehen. Menschen dürfen weiterhin nur alleine oder mit einer zweiten nicht im gleichen Haushalt lebenden Person im öffentlichen Raum unterwegs sein.
  • 2.) Großveranstaltungen sind untersagt bis zum 31.08.2020.
  • 3.) KiTas werden nicht geöffnet. Notbetreuung soll jedoch ausgebaut werden.
  • 4.) Schulen werden nicht nach den Osterferien geöffnet. Schulen werden schrittweise erst ab dem 4. Mai geöffnet. Zunächst wird mit den Abschlussklassen begonnen, darunter auch die 4te Klasse der Grundschulen. Klassen bzw. Lerngruppen sollen verkleinert werden.
  • 5.) Geschäfte bis 800m² dürfen öffnen, unter Berücksichtigung der Hygienemaßnahmen
  • 6.) Dienstleistungsunternehmen können evtl. ab dem 04.05. wieder öffnen
  • 7.) Religionsausübung wird ab nächster Woche besprochen
  • 8.) Weiterhin keine touristischen Reisen, Hotels dürfen nur für Geschäftsleute öffnen
  • 9.) Empfehlung für das Tragen von Schutzmasken im ÖPNV und beim Einkaufen.

(Quelle: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/bund-und-laender-beschliessen-lockerungen-menschen-weiterhin-so-gut-wie-moeglich-vor-infektion-schuetz)

 

[Update 14.04.2020]: Die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland hat sich verlangsamt, sagt RKI-Chef Lothar Wieler. Er appelliert aber an alle, sich weiter an die Beschränkungen zu halten.

[Update 13.04.2020]: Mittlerweile 10 Corona Tote im WW-Kreis. VG Ransbach-Baumbach (71) hält bitteren Aufwärtstrend und überholt die VG Montabaur (64) das erste Mal.

[Update 12.04.2020]:

[Update 11.04.2020]: Wir halten zusammen. Auch bei Sonnenschein gilt: Abstand halten! Nur alleine oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstands gemeinsam raus. Jeder und jede einzelne kann andere Menschen schützen. Wahrt Abstand und achtet auf Hygiene.

[Update 10.04.2020]: Grußwort des Landrates Achim Schwickert zu Ostern. => https://www.westerwaldkreis.de/botschaft-des-landrates-zur-aktuellen-situation.html

[Update 09.04.2020]:Ab 14. April finden alle tonnengebundenen Abfuhren (Restabfall, Bioabfall, Leichtverpackungen/gelbe Säcke, Altpapier) wie gewohnt zu den Regelentsorgungsterminen statt. Die Abfuhr von Sperrabfall und Grünabfall bleibt weiterhin eingestellt sowie auch die mobilen Sammlungen von Sonderabfällen. Es wird hierfür keine Nachholtermine geben. Beim Sperrabfall und Grünabfall haben die vom Leistungsausfall betroffenen Haushalte an dem für sie im Jahr 2020 zweiten Abholtermin die doppelte Regelentsorgungsmenge frei. Die Deponien in Meudt und in Rennerod bleiben bis auf Weiteres für Anlieferungen aus Haushalten geschlossen. Die Verwaltung in Moschheim kann bis auf Weiteres nur aufgesucht werden in dringenden Fällen und nach telefonischer Voranmeldung unter 02602 6806-50. (Quelle: https://www.westerwaldkreis.de/files/wwk/img/aktuelles/Dateien%20Pressemeldung/2020%20Dateien,%20PMs%20Coronavirus/20200408_PM_WAB_Leistungsumfang.pdf)

[Update 08.04.2020]: Corona Datenspende App des RKI: Daten von Fitnessarmbändern und Smartwatches, sogenannten Wearables, können Hinweise auf Symptome einer Infektion mit COVID-19 liefern. Mit Hilfe der Corona-Datenspende-App können Bürgerinnen und Bürger diese Daten dem Robert Koch-Institut zur Verfügung stellen. Zusammen mit Daten aus anderen Quellen, z.B. den offiziellen Meldedaten, helfen die Daten der Wearables den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die Ausbreitung des Coronavirus besser zu erfassen und zu verstehen. Die Corona-Datenspende erfolgt freiwillig und pseudonymisiert. (Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Corona-Datenspende.html)

Download der App:   

[Update 07.04.2020]: Aufgrund der pandemischen Ausbreitung von COVID-19 ist weltweit von einem Infektionsrisiko auszugehen. Wegen unterschiedlicher Surveillancesysteme und Teststrategien sowie zeitlichem Verzug zwischen Infektionszeitpunkt und Meldung lässt sich das tatsächliche Infektionsrisiko oft nicht aus den vorliegenden Meldedaten ablesen. Daher sollte generell erhöhte Vorsicht gelten. Einreisenden aus allen Ländern ist empfohlen, sich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne begeben. (Quelle: Westerwaldkreis)

[Update 06.04.2020]: Drei Landräte appellieren an Wirtschaftsminister: dringender Korrekturbedarf für kleine und mittelständische Unternehmen In einem gemeinsamen Brief zum Thema „Unterstützung mittelständischer Unternehmen im Rahmen der Coronakrise“ haben sich die Landräte der Kreise Altenkirchen, Neuwied und Westerwald über die Gemeinschaftsinitiative „Wir Westerwälder“ an das Ministerium für Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Mainz gewendet. „Wir appellieren an Staatsminister Dr. Volker Wissing dringende Anpassungen im Sinne aller Unternehmen zügig anzugehen und umzusetzen, sowie auf eine Vereinheitlichung der Landesförderprogramme hinzuwirken“, so die drei Landräte der Landkreise Altenkirchen, Neuwied und Westerwaldkreis, Dr. Peter Enders (AK), Achim Hallerbach (NR) und Achim Schwickert (WW) einig. (Pressemitteilung: https://www.westerwaldkreis.de/files/wwk/img/aktuelles/Dateien%20Pressemeldung/2020%20Dateien,%20PMs%20Coronavirus/20200406_PM_WirWesterw%C3%A4lder_Offener%20Brief.pdf)

In Rheinland-Pfalz ist die zahnärztliche Notversorgung von Patienten, die an COVID19 erkrankt oder mit dem Coronavirus infiziert sind, gesichert. Ab sofort übernehmen 18 Zahnarztpraxen und -klinken die Behandlung. Alle anderen sollen sich wie bisher bei ihren Hauszahnarztpraxen informieren und behandeln lassen.

[Update 05.04.2020]: Kurzarbeitergeld: Hinzuverdienst bei Unterstützung in wichtigen Berufen. Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Krise die Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld gelockert: Wer in systemrelevanten Branchen und Berufen unterstützt, kann finanzielle Einbußen ausgleichen. (Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/presse/2020-20-kurzarbeitergeld-hinzuverdienst-bei-unterstuetzung-in-wichtigen-berufen)

[Update 04.04.2020]: Die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Schulbetriebs in Rheinland-Pfalz wird erst nach Ostern fallen. Darüber hat das Bildungsministerium am Freitagabend informiert. Zwei Szenarien stehen zur Option. Option A: Aufnahme des Schulbetriebs zwischen dem 21. April und 4. Mai. Bei diesem Szenario würden alle Schüler ihre Jahreszeugnisse regulär zum Ende des Schuljahres erhalten. Entscheidungen über Versetzung und Nichtversetzung erfolgten in diesem Fall ebenfalls regulär. Option B: Öffnung der Schulen erst nach dem 4. Mai. In diesem Fall würden alle Schüler ein Zeugnis zum Schuljahresende erhalten und würden in die nächste Klassenstufe versetzt. (Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/hubig-schulschliessungen-102.html)

[Update 03.04.2020]: Abfalltrennung im Westerwaldkreis: Das Kreisgesundsheitsamt und der Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb empfehlen den Westerwälderinnen und Westerwäldern, während der Pandemiezeit bitte keine Hygieneartikel (z. B. Zahnbürste, Papiertaschentücher etc.) lose in die Restabfalltonne zu geben. Diese sollten nur in fest verschlossenen Abfallsäcken entsorgt werden. Alle weiteren bei uns geltenden Regeln der Abfalltrennung müssen natürlich darüberhinaus weiterhin eingehalten werden. (Quelle: Kreisgesundsheitsamt)

[Update 02.04.2020]:Pressekonferenz von Malu Dreyer vom 01.04.2020: Maßnahmen gelten nun bis min. 19.04.2020 und damit auch über Ostern. Und der Appell an alle: Man möge sich auch an Ostern an das Social Distancing halten. Zitat: „Ich weiß, dass sich viele auf die gemeinsamen Ostertage im Kreise der Familie und mit Freunden gefreut haben. Aber es ist eben wichtig, gerade die Älteren unter uns und diejenigen mit gesundheitlichen Vorbelastungen besonders vor Kontakten zu schützen, um ihre Infizierung zu vermeiden."

[Update 01.04.2020]:

[Update 31.03.2020]: Aufgrund von bestehenden Anfragen hat der Ortsteil Horressen eine Rubrik "Corona Hilfe" auf Ihrer Homepage eingerichtet.  Wenn man zum Beispiel Utensilien zum Nähen von Mundschutzmasken sucht oder eine Einkaufshilfe oder einen Gassigeher - dann kann man seine Anfrage auf dieser Seite eingeben. Zu erreichen über: https://www.horressen.de/Corona-Hilfe-Anfragen

[Update 30.03.2020]: Anträge für die Direkhilfen online und können ab heute eingereicht werden. https://isb.rlp.de/ Formulare gibt es hier: http://isb.westus.cloudapp.azure.com/
Da der Server der ISB überlastet scheint, hier die Dokumente auch zum Download bei uns:

[Update 29.03.2020]: Die Universitätsklinik Münster - kurz UKM - sucht Personen, die eine Corona-Infektion hatten und jetzt einen negativen Corona-Test haben oder seit mindestens zehn Tage symptomfrei sind. Die Freiwilligen werden um eine Blutspende gebeten, aus der sogenannte Hyperimmun-Seren gewonnen werden können – aus diesen Seren können die Mediziner Abwehrstoffe isolieren, die sie Corona-Patienten im Falle eines schweren Krankheitsverlaufs verabreichen können. Das UKM bittet Freiwillige darum, sich unter hepar@ukmuenster.de oder telefonisch unter?0251 / 83?57?935 zu melden. (Quelle: https://twitter.com/UK_Muenster/status/1244195651254132736 & https://www.muensterschezeitung.de/Lokales/Staedte/Muenster/4177617-Mediziner-wollen-aus-Blut-Abwehrstoffe-isolieren-UKM-sucht-gesundete-Corona-Patienten)

[Update 28.03.2020]: Direkthilfen des Landes Rheinland-Pfalz sowie vom Bund für kleine Betriebe:

[Update 27.03.2020]: Gesundheitsamtsleiterin Sarah Omar und Landrat Achim Schwickert rufen eindringlich dazu auf: „Wäller, ruft unsere Wäller Hotline an!“ Das Infotelefon steht besorgten Bürgerinnen und Bürgern, Menschen mit Erkältungssymptomen sowie bestätigten Corona-Erkrankten aus dem Westerwaldkreis als Anlaufstelle für Fragen zur Verfügung. „Bitte machen Sie von diesem Angebot Gebrauch, wenn Sie für sich Bedarf sehen,“ macht Landrat Schwickert deutlich. Die komplette Meldung finden Sie hier: ( https://www.westerwaldkreis.de/files/wwk/img/aktuelles/Dateien%20Pressemeldung/2020%20PMs%20Coronavirus/20200327_PM_Aufruf_Hotline.pdf)

[Update 26.03.2020]: Wie angekündigt existiert nun online eine Liste mit Firmen aus Montabaur, deren Produkte und die Möglichkeit sich beliefern zu lassen. Zuständig dafür ist unser City Manager Josef Schüller. Link:  https://www.vg-montabaur.de/vg_montabaur/Aktuelles/Nachrichten/ZUSAMMEN GEGEN CORONA

Unter Federführung des Kreisgesundheitsamtes ist die kreisweit erste Corona-Praxis am Mittwoch in Hachenburg eröffnet worden. Die Praxis betreut Patienten, die positiv auf Corona getestet wurden und die wegen starker Symptome eine medizinische Betreuung brauchen. Wichtig ist: Zutritt zur Corona-Praxis erhalten nur Patienten, die vom Gesundheitsamt einen Termin zugeteilt bekommen. Andere Personen dürfen die hermetisch abgeriegelte und von Sicherheitsdiensten geschützte Einrichtung nicht betreten. (Quelle: https://www.rhein-zeitung.de/region/aus-den-lokalredaktionen/westerwaelder-zeitung_artikel,-westerwaldkreis-bekommt-seine-erste-coronapraxis-patienten-brauchen-einen-vom-gesundheitsamt-zugewie-_arid,2106360.html)

[Update 25.03.2020]: Heute mal eine Anfrage eines Unternehmens aus Montabaur. Die Firma Ursa Chemie nutzt gerade Ihre Kapazitäten um dringend benötigtes Desinfektionsmittel herzustellen. Jedoch kann das Unternehmen die möglichen Kapazitäten bei weitem nicht ausnutzen. Die zur Herstellung von Desinfektionsmittel benötigten Rohstoffe Ethanol oder Isopropanol sind am Markt nicht mehr verfügbar. Dies soll ein Aufruf an Alkoholhersteller und Chemikalienhändler sein, auch kleinere Mengen verfügbaren Alkohol an die URSA CHEMIE zu liefern. Helfen Sie mit! (Quelle: https://www.ursa-chemie.de/ursa-produziert-desinfektionsmittel-fuer-westerwaldkreis.html)

[Update 24.03.2020]: Der Erlass der Landes Rheinland-Pfalz kann hier nachgelesen werden: https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/2020-03-23_3._CoBeLVO.pdf

Falls typische Symptome auftreten (Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Muskel- und Gelenkschmerzen), hat das Land Rheinland-Pfalz eine neue Telefonnummer geschlatet: 0800 99 00 400. Dies beinhaltet eine Beratung und eine Weiterlung zur Fieberamulanz.

[Update 23.03.2020]: Von unserer Bürgermeisterin Gabriele Wieland:

An alle Gastronomen, Händler, Dienstleister der VG Montabaur:
Sie bieten einen Liefer- oder Abholservice? Wir helfen, dass er genutzt wird. Melden Sie Name, Adresse, Art des Angebots, Tel-Nr, evtl Homepage, Zeiten und falls vorhanden Logo
an Citymanager Josef Schüller (im Homeoffice) per Mail an jschueller@montabaur.de .
Die Liste der Angebote wird digital, im Amtsblatt und als Hauswurfsendung verteilt.
Bitte weitersagen!

[Update 22.03.2020]: Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte. Dazu zählen u.a.:

  • Der Kontakt zu anderen Menschen soll minimiert werden, und ein Mindestabstand von 1,5m bis 2m muss eingehalten werden.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Es gilt also nunmehr eine Personenbeschränkung von 2(!!)
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

(Quelle: https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/News/detail/bund-und-laender-einigen-sich-auf-erweiterung-von-corona-schutzmassnahmen/)

 

 

[Update 21.03.2020]: Nochmal zur Erinnerung, heute von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr ist unsere Stadtbürgermeisterin Gabi Wieland telefonisch erreichbar. Telefonnummer: 02602 / 126 324.

Ansprache unserer Ministerpräsidentin Malu Dreyer zur "historischen Situation":

[Update 20.03.2020]: Unsere Stadtbürgermeisterin Gabriele Wieland ist in einer telefonischen Sprechstunde erreichbar. Heute, Freitag, den 20.03.2020 von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr und am Samstag, den 21.03.2020 von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Telefonnummer: 02602 / 126 324.

Reisewarnungen wurden verlängert und gelten nun bis Ende April. Das heißt, die Osterferien sind nun betroffen. (Quelle: https://www.welt.de/politik/ausland/article206670993/Corona-Krise-Reisewarnung-gilt-bis-Ende-April-auch-fuer-Osterferien.html)

Am Freitag 20.03.2020 um 14:00 Uhr gab unsere Ministerpräsidentin Malu Dreyer eine Pressekonferenz. Kurz zusammengefasst:
- Versammlungen von mehr als fünf Menschen werden nun verboten
- Gastronomische Einrichtungen werden komplett geschlossen
- Straßenverkauf und Lieferservice ist weiterhin möglich
- Der Grenzverkehr wird eingeschränkt.
- Von einer allgemeinen Ausgangssperre sieht die Landesregierung derzeit noch ab.

Dies gilt ab Freitag, 20.03. - 24:00 Uhr. Nachzuhören unter:

Oder zum Nachlesen: https://www.ww-kurier.de/artikel/88900-corona--landesregierung-verschaerft-beschraenkungen-in-rheinland-pfalz

[Update 19.03.2020]: Kurze Ansprache unseres VG Bürgermeister Ulrich Richter-Hopprich:

Erster Todesfall in Rheinland-Pfalz kommt aus dem Westerwaldkreis. Wie das Gesundheitsministerium mitteilt, handelt es sich um eine 84-jährige Frau aus dem Westerwaldkreis, die am 17. März in instabilem Zustand in die Paracelsus-Klinik in Bad Ems eingeliefert wurde. (Quelle: https://www.ww-kurier.de/artikel/88865-westerwaldkreis-hat-erstes-corona-opfer)

[Update 18.03.2020]: Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) teilt mit, dass Läden und Verkaufsstellen, die für die Versorgung der Bevölkerung mit Verbrauchsgütern zwingend notwendig sind, jetzt auch an Sonn- und Feiertagen von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet werden dürfen. Diese Regelung ist bis zum 19. April 2020 befristet und umgehend gültig. An Sonn- und Feiertagen dürfen somit Läden und Geschäfte öffnen, die Lebensmittel, Getränke, Sanitätsbedarf, Drogerieartikel, Bau-/Gartenbaubedarf, Zeitungen und Tierbedarf verkaufen. (Quelle: https://add.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/bis-zum-19-april-geschaefte-auch-an-sonn-und-feiertagen-geoeffnet)

Ansprache unserer Bunderkanzlerin Angela Merkel: „Es ist ernst. Seit der Deutschen Einheit, nein, seit dem Zweiten Weltkrieg gab es keine Herausforderung an unser Land mehr, bei der es so sehr auf unser gemeinsames solidarisches Handeln ankommt“:

[Update 17.03.2020]:

Erlass des Landes Rheinland-Pfalz: https://msagd.rlp.de/fileadmin/msagd/Presse/Presse_Dokumente/200317_Erlass_weitere_Kontaktreduzierende_Massnahmen.pdf

 

Deutschland setzt das weitgehende Einreiseverbot in die Europäische Union unverzüglich um. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel mit. Sie betonte: „Wir müssen mit sehr ernsten Folgen für unsere Wirtschaft rechnen“. Die EU verhängt „im Grunde ein Einreiseverbot“ für 30 Tage für Nicht-EU-Bürger, erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Dienstagabend. (Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article206623191/Coronavirus-Deutschland-setzt-Einreiseverbot-in-EU-sofort-um.html)

Aufgrund behördlicher Anordnung vom 17.03.2020 sind Outlet-Center ab dem 18.03.2020 vorläufig zu schließen. Anlass für diese Maßnahme ist nach öffentlichen Angaben, „nach dem Stand der medizinischen Erkenntnisse besonders vulnerable Personengruppen vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 zu schützen“. Somit ist auch fas FOC in Montabaur ab dem 18.03.2010 geschlossen. (Quelle: https://www.facebook.com/plugins/post.php?href=https%3A%2F%2Fwww.facebook.com%2Fmontabaur.thestyleoutlets%2Fposts%2F1429498140562777&width=500)

[Update 16.03.2020]: Aufgrund von Personalengpässen fällt die Leerung der Papiertonnen sowie die Abfuhr von Sperrmüll ab sofort aus. (Quelle: https://wab.rlp.de/news/detail.html?tx_news_pi1%5Bnews%5D=54&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=a191c46b0a8dc4c91f13ef3c5e62fe06)

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 folgende Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart: siehe: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/buerokratieabbau/vereinbarung-zwischen-der-bundesregierung-und-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-bundeslaender-angesichts-der-corona-epidemie-in-deutschland-1730934

[Update 14.03.2020]: Am gestrigen Freitag (13.03.) wurde von der Landesregierung Rheinland Pfalz ein Erlass beschlossen, der es untersagt in den kommenden Wochen Veranstaltungen über 75 Personen durchzuführen. Alle Genehmigungen werden wieder entzogen. Für Veranstaltungen unter 75 Personen gilt, man darf sie zwar durchführen, möge aber bitte die Notwendigkeit prüfen und möglichst unterlassen. (Als Video zum nachschauen: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/corona-pk-dreyer-100.html)

Schulen und KiTas bleiben in Rheinland Pfalz ab dem 16.03. bis zum Ende der Osterferien (17.04.) geschlossen. Aktuell arbeitet die Politik in Montabaur fieberhaft daran, das Notversorgungskonzept umzusetzen. Sobald wir mehr wissen, erfahren Sie es auf unseren Kanälen. (Quelle:  https://bm.rlp.de/de/service/pressemitteilungen/detail/news/News/detail/schulen-und-kitas-bleiben-geschlossen/ )

Weiterhin hat die Verbandsgemeinde Montabaur bis auf weiteres alle öffentlichen Einrichtungen geschlossen, die in ihrer Verantwortung stehen. Betroffen sind das Mons-Tabor-Bad, die Volkshochschule, das Haus der Jugend, die Tourist-Information, das Migrationszentrum, das Stadtarchiv und die Stadtbibliothek. Die Verwaltung selbst bleibt am Montag, dem 16. März 2020, für den Publikumsverkehr geschlossen, danach können Bürger nur noch nach telefonischer Voranmeldung das Rathaus betreten. Schulen und Kitas sind landesweit geschlossen, bieten aber in geringem Umfang eine Notbetreuung an. Alle Maßnahmen sollen helfen, die Ausbreitung der Corona-Epidemie zu verlangsamen und sowohl die Menschen in der Verbandsgemeinde als auch die Mitarbeiter in der Verwaltung schützen. (Quelle:  https://www.vg-montabaur.de/vg_montabaur/Aktuelles/Nachrichten/VG Montabaur schließt bis auf weiteres öffentliche Einrichtungen/)

Ebenso beachten Sie bitte, dass folgende Veranstaltungen der Stadt Montabaur schon abgesagt wurden:

- Kinderklassik Konzert 14.03.2020
- Eiermalen für den Osterbrunnen 21.03.2020
- Mobilitäts- und Gesundheitstage 28.03.-29.03.2020
- Naturtag und Einweihung Osterbrunnen 04.04.2020
- Konzert der Internationalen Konzerttage Mittelrhein 16.04.2020
- Frühjahrskrammarkt 20.04.2020
- Kirmes in Wirzenborn 24.04.-26.04.2020
- Puppentheater Rabe Socke 29.04.2020
- Musiktage Montabaur 30.04.-03.05.2020
(Quelle: https://www.facebook.com/plugins/post.php?href=https%3A%2F%2Fwww.facebook.com%2Fkulturinmontabaur%2Fposts%2F2561638660765389&width=500)

Wegen der Corona-Pandemie sollten sich Reiserückkehrer aus Italien, Österreich und der Schweiz laut Gesundheitsministerium in Quarantäne begeben. "Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in Italien, in der Schweiz oder in Österreich waren: Vermeiden Sie unnötige Kontakte und bleiben Sie zwei Wochen zu Hause", twitterte Minister Jens Spahn (CDU). (Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/italien--oesterreich-und-schweiz-spahn-appell-an-reiserueckkehrer-100.html)

Auch wir möchten dazu aufrufen, dass sich Reiserückkehrer aus Risikogebieten bitte direkt an das Infotelefon des Gesundheitsamtes Montabaur wenden, zu erreichen über: 02602/124-567.

Wir wünschen allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern viel Kraft und Geduld in dieser schweren Zeit. Und bitte versuchen Sie das empfohlene "Social Distancing", um die älteren in unserer Gesellschaft zu schützen.
 

Vielen Dank

Ihre FWG Montabaur

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