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Gesetz: Keine einmaligen Straßenausbaubeiträge mehr

Die rheinland-pfälzische Ampelkoalition hat sich auf eine Abschaffung der umstrittenen einmaligen Straßenausbaubeiträge geeinigt. Eine Ausnahme soll es für extrem kleine Gemeinden geben.

 

Das System für die Straßenausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz wird neu aufgestellt. Dies beschloss der Landtag in Mainz am vergangenen Mittwoch, 29.04.2020, mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD, FDP und Grünen ein entsprechendes Gesetz.

Damit dürfen Kommunen von 2024 an Anwohner nicht mehr mit teils hohen, einmaligen Ausbaubeiträgen an Kosten für den Ausbau von Straßen beteiligen.

Möglich sind dann nur noch wiederkehrende Beiträge.

Bei einmaligen Beiträgen müssen nur Anlieger der jeweiligen Straße zahlen, bei den wiederkehrenden sind es alle Anwohner eines Ortes oder eines Gebiets rund um den Ausbau- oder Sanierungsort. Sie müssen dann anteilig zahlen.

(Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/gesetz-strassenausbaubeitraege-rheinland-pfalz-100.html)

(Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/abschaffung-einmaliger-strassenausbaubeitraege-100.html)

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