Die FWG stellt die Parkplatzberechnung zum Bauantrag des neuen Rathauses in Frage. Ein entsprechender Antrag ist in der Sitzung vom 29.04.2020 eingereicht worden.
 
Durch das angewandte Berechnungsverfahren zur Ermittlung der erforderlichen Parkplätze für das neue Rathaus würden insgesamt (nur) 67 Parkplätze notwendig sein.
Nach unserer Berechnung sollten es mindestens 93 und höchstens 133 sein. Die KV nimmt in diesem Falle meist den Mittelwert (also 113) an, welches auch unserer Forderung entspricht. Man beachte jedoch auch, dass in der Verbandgemeindeverwaltung 159 Mitarbeiter tätig sind. Ohne Besucheraufkommen ist somit der Parkraum alleine für eigene Zwecke stark unterdeckt.
Lesen Sie mehr dazu im Artikel der Rhein-Zeitung vom 07.05.2020: